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   FG Niedersachsen, 20.02.2009 - 16 K 311/08   

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https://dejure.org/2009,10374
FG Niedersachsen, 20.02.2009 - 16 K 311/08 (https://dejure.org/2009,10374)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2009 - 16 K 311/08 (https://dejure.org/2009,10374)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 16 K 311/08 (https://dejure.org/2009,10374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorsteuerabzug: Angabe der Steuernummer in Rechnungen bei bisheriger Nichterteilung einer Steuernummer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 UStG; § 14a UStG; § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG
    Vorausetzungen der Ausübung des Vorsteuerabzugs; Identität von Leistungserbringer und Rechnungsaussteller; Umsatzsteuerliche Anforderungen an die Rechnungsstellung

  • Judicialis

    UStG § 14; ; UStG § 14a; ; UStG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14; UStG § 15
    Vorsteuerabzug und Angabe der Steuernummer in Rechnungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug und Angabe der Steuernummer in Rechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vorsteuerabzug und Angabe der Steuernummer in Rechnungen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Existenzgründer - Rechnungsstellung vor Vergabe der Steuernummer

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vorsteuerabzug und Angabe der Steuernummer in Rechnungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 798
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.07.1988 - 123/87

    Jeunehomme u.a. / Belgischer Staat

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.02.2009 - 16 K 311/08
    Da die neue Regelung die im Leitsatz des EuGH-Urteils vom 14.07.1988, Rs. 123/87 - Jeunehomme -, UR 1989, 380 beschriebene Gefahr in sich barg, "durch ihre Zahl oder ihre technische Kompliziertheit die Ausübung des Rechts zum Vorsteuerabzug unmöglich (zu) machen oder übermäßig (zu) erschweren," war nach dem Bericht des Finanzausschusses (BT-Drucks. 15/1945, 33) in einem BMF-Schreiben zu regeln, welchen Anforderungen eine Rechnung im Einzelnen genügen muss, um dem aus der Sicht des Leistungsempfängers bedeutsamen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu genügen (vgl. Kraeusel, UVR 2004, 2, 17).
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